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Auto gekauft.
Mangel entdeckt.

Ob vom Händler oder von privat: Drei Fragen, dann sagen wir dir, ob du eine Chance hast. Die Prüfung ist kostenlos.

1 von 3 · unter einer Minute

Worum geht es bei dir?

Rechtsanwalt in Linz Erstprüfung kostenlos Antwort innerhalb von 24 Stunden

Von wem hast du gekauft?

Und wann hast du das Auto übernommen?

Wie erreichen wir dich?

Das ist alles. Die Prüfung kostet dich nichts.

Nur falls vorhanden, die Deckungsanfrage stellen wir für dich. Die Polizzennummer steht meist am Kontoauszug bei der Abbuchung. Hast du sie nicht zur Hand, genügt der Name der Versicherung.

Nur wenn du sie gerade zur Hand hast: Kaufvertrag, Rechnung oder ein Foto vom Mangel. Ein Handyfoto genügt, es muss nichts eingescannt sein. Du kannst alles auch später nachreichen.

    Kostenlos und unverbindlich. Du gehst damit nichts ein.

    Mit dieser Nachricht kommt noch kein Mandat zustande, es werden keine Fristen gewahrt und sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Hast du als Firma gekauft? Dann kann eine sehr kurze Rügefrist laufen, ruf bitte gleich an. Das gilt auch, wenn dir jemand eine Frist gesetzt hat oder du Post vom Gericht hast: +43 732 215 777

    Wer deine Anfrage bekommt

    Keine Plattform, eine Kanzlei

    Deine Schilderung landet nicht in einem Netzwerk und wird nicht weitervermittelt. Sie kommt direkt zu uns nach Linz.

    Eingangsbereich der Kanzlei in Linz
    Mag. Rainer Hochstöger, Rechtsanwalt in LinzMag. Rainer HochstögerRechtsanwalt, Linz

    Typische Fälle

    Wo es meistens klemmt

    Diese sechs Fälle sehen wir am häufigsten. Wenn deiner nicht dabei ist, heißt das nichts, schildere ihn einfach.

    Motorschaden

    Kurz nach der Übergabe geht der Motor kaputt oder verliert Öl. Der Verkäufer sagt, das sei Verschleiß.

    Getriebe oder Kupplung

    Es ruckelt, der Gang geht nicht rein, die Kupplung rutscht. Reparaturen in dieser Größenordnung kosten schnell vierstellig.

    Verschwiegener Unfallschaden

    Im Inserat stand unfallfrei, die Werkstatt findet nachlackierte Teile oder gerichtete Karosserie.

    Kilometerstand stimmt nicht

    Der Serviceverlauf oder das Pickerl passt nicht zum Tacho. Das ist nicht nur ein Mangel, sondern kann auch strafbar sein.

    Durchrostung

    Unterboden oder Radläufe sind durch. Beim Pickerl fällt es auf, beim Kauf war davon keine Rede.

    Etwas anderes

    Elektronik, Partikelfilter, Klimaanlage, fehlende Papiere. Schildere es einfach, wir sagen dir, wie wir den Fall sehen.

    Einer davon klingt nach deinem Fall? Dann schilder ihn, das dauert unter einer Minute.

    Fall schildern

    Die üblichen Sätze

    Was der Verkäufer oft sagt

    Wahrscheinlich hat dir jemand schon einen Satz gesagt, der sich richtig angehört hat. Hier steht, was das Gesetz dazu sagt.

    „Das ist ein Verschleißteil.“

    Verschleiß gibt es wirklich. Entscheidend ist, was man bei diesem Alter und dieser Laufleistung erwarten darf. Ein Motorschaden nach acht Wochen fällt nicht selbstverständlich darunter.

    „Sie sind ja schon 10.000 Kilometer gefahren.“

    Gefahrene Kilometer beenden die Gewährleistung nicht. Es kommt darauf an, ob der Mangel schon bei der Übergabe angelegt war.

    „Gekauft wie besichtigt.“

    Zwischen Privaten kann so ein Ausschluss wirksam sein. Er deckt aber nur, was du bei der Besichtigung auch sehen konntest, und nie etwas, das dir zugesagt oder arglistig verschwiegen wurde. Beim Händler ist ein Ausschluss gegenüber Verbrauchern unwirksam.

    „Dafür haben Sie ja die Garantieversicherung.“

    Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers, des Herstellers oder eines anderen Garantiegebers. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben bestehen, unabhängig davon, was die Garantie abdeckt.

    „Ohne Kaufvertrag können Sie gar nichts machen.“

    Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Zahlungsbeleg, Zulassung, das Inserat und der Nachrichtenverlauf sind ebenfalls Beweismittel.

    Deine Möglichkeiten

    Was du verlangen kannst

    Das Gesetz sieht zwei Stufen vor. Auf jeder Stufe hast du die Wahl, nicht der Verkäufer.

    1 Zuerst

    Verbesserung

    Der Verkäufer repariert auf seine Kosten. Das ist der häufigste Weg und meist der schnellste.

    Austausch

    Du bekommst ein mangelfreies Fahrzeug. Bei einem Gebrauchtwagen ist das meist nicht möglich, weil du genau dieses Auto gekauft hast.

    2 Wenn das scheitert

    Preis mindern

    Du behältst das Auto und bekommst einen Teil des Kaufpreises zurück.

    Rückabwicklung

    Auto zurück, Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer wird ein Benutzungsentgelt abgezogen.

    Auf Stufe zwei kommst du, wenn der Verkäufer die Reparatur verweigert, sie nicht in angemessener Frist erledigt oder der Mangel so schwer ist, dass es sofort gerechtfertigt ist. Bei einem nur geringfügigen Mangel gibt es keine Rückabwicklung, und dass er geringfügig ist, muss der Verkäufer beweisen.

    Kosten

    Was dich das kostet

    Die Erstprüfung ist kostenlos. Du schilderst deinen Fall, wir schauen ihn uns an und sagen dir, ob sich etwas machen lässt. Dafür verlangen wir nichts, und du gehst damit nichts ein.

    Rechtsschutzversicherung: Viele Kfz-Rechtsschutzverträge decken Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag mit ab. Ob deiner dazugehört, klären wir für dich mit der Versicherung. Schick uns dafür einfach deine Polizzennummer und den Namen deiner Versicherung, die Deckungsanfrage übernehmen wir.

    Ohne Absprache passiert nichts. Bevor Kosten entstehen, sagen wir dir, was ein Schritt kostet und was er bringen kann. Du entscheidest.

    Wenn das für dich passt: drei Fragen, unter einer Minute, kostenlos.

    Fall schildern

    Fristen

    Warum es sich lohnt, nicht zu warten

    2
    Jahre Gewährleistung

    Ab Übergabe, nicht ab Vertragsdatum. Danach läuft noch eine Verjährungsfrist von drei Monaten.

    1
    Jahr Beweislast

    Hast du beim Händler gekauft, wird im ersten Jahr vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe da war. Beim Kauf von privat gilt diese Vermutung sechs Monate. Danach musst du es beweisen.

    3
    Jahre Schadenersatz

    Schadenersatz verjährt erst drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Irrtumsanfechtung hat drei Jahre ab Vertragsabschluss. Wurdest du bewusst getäuscht, etwa über einen Unfallschaden oder den Kilometerstand, gilt diese Frist nicht und die Anfechtung bleibt deutlich länger möglich.

    Steht in deinem Vertrag, dass die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt ist?
    Beim Händler wirkt das nur, wenn die Verkürzung im Einzelnen ausgehandelt wurde und die Erstzulassung beim Kauf schon mehr als ein Jahr zurückgelegen ist. Beim Kauf von privat ist eine Verkürzung dagegen grundsätzlich zulässig, dann kommt es darauf an, was sonst noch vereinbart oder zugesagt wurde. In einem vorgedruckten Vertragsformular steht so eine Klausel meist einfach nur drin, das genügt nicht. Ob die Klausel in deinem Vertrag hält, ist genau eine der Fragen, die wir prüfen.

    Ehrlich gesagt

    Muss es gleich ein Anwalt sein?

    Nicht immer. Sinnvoll wird ein Anwalt, wenn es um viel Geld geht, wenn der Verkäufer schon abgelehnt hat, wenn eine Frist läuft oder wenn du nicht selbst mit dem Händler verhandeln willst. Dann brauchst du jemanden, der für dich auftritt und der im Fall des Falles auch vor Gericht geht.

    Geht es dir dagegen um eine reine Erstauskunft, beraten auch Automobilklubs und Interessenvertretungen ihre Mitglieder.

    Beim Kilometerstand hilft ein Blick in die Pickerl-Gutachten, dort sind die erfassten Stände hinterlegt. Schildere uns deinen Fall, dann sehen wir uns das an.

    Was du dabei nicht verlierst: Wenn wir uns deinen Fall ansehen und zu dem Schluss kommen, dass sich der Aufwand für dich nicht lohnt, sagen wir dir das. Fall schildern

    Fragen

    Das wird uns am öftesten gefragt

    Was kostet mich die erste Prüfung?

    Die erste Prüfung ist für dich kostenlos. Du gehst damit nichts ein, es entsteht keine Zahlungsverpflichtung. Erst wenn wir gemeinsam entscheiden, dass wir den Fall übernehmen, sprechen wir über Kosten.

    Wie schnell meldet ihr euch?

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir. Was am Wochenende hereinkommt, beantworten wir am Montag.

    Ich habe von privat gekauft. Hab ich überhaupt Rechte?

    Ja. Die Gewährleistung gilt auch zwischen Privatpersonen. Ein Ausschluss wie „gekauft wie besichtigt“ kann dort wirksam sein, deckt aber nur das, was du bei der Besichtigung sehen konntest, und nie etwas, das dir zugesagt oder arglistig verschwiegen wurde.

    Der Händler sagt, ich hätte zu lange gewartet.

    Die Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Übergabe, danach noch drei Monate Verjährung. Ob du zu lange gewartet hast, hängt nicht vom Gefühl des Händlers ab, sondern von diesen Fristen und davon, wann du den Mangel entdeckt hast.

    Wie weise ich nach, dass der Kilometerstand nicht stimmt?

    Bei jeder Begutachtung nach Paragraf 57a KFG, also beim Pickerl, wird der Kilometerstand erfasst und gespeichert. Diese Gutachten kann jeder selbst abrufen: über portal.kfzgutachten.at, mit Erstzulassungsdatum und Kennzeichen oder Fahrgestellnummer. Ein Gutachten kostet 0,99 Euro netto.

    Wichtig: Ein solcher Auszug ist noch kein Beweis, sondern ein Anfangsverdacht. Wenn die Kilometerstände nicht zusammenpassen, ist das aber der Ausgangspunkt, an dem wir ansetzen.

    Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag.

    Das ist kein Ausschlussgrund. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Zahlungsbeleg, Zulassungsschein, das Inserat und der Nachrichtenverlauf mit dem Verkäufer sind ebenfalls Beweismittel.

    Muss ich damit vor Gericht?

    Ein großer Teil der Fälle wird außergerichtlich geklärt. Ob und wann ein Verfahren sinnvoll ist, besprechen wir vorher mit dir. Entschieden wird nichts ohne dich.

    Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung.

    Gut, dann prüfen wir als Erstes, ob sie den Fall deckt. Viele Kfz-Rechtsschutzverträge tun das. Schick uns deine Polizzennummer und den Namen deiner Versicherung, die Deckungsanfrage stellen wir für dich. Du erfährst dann vorab, ob deine Versicherung die Kosten übernimmt.

    Schildere deinen Fall

    Sechs Fragen, meistens nur Antippen. Wir sehen ihn uns an und melden uns.

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