Ob vom Händler oder von privat: Drei Fragen, dann sagen wir dir, ob du eine Chance hast. Die Prüfung ist kostenlos.
Wer deine Anfrage bekommt
Deine Schilderung landet nicht in einem Netzwerk und wird nicht weitervermittelt. Sie kommt direkt zu uns nach Linz.
Mag. Rainer HochstögerRechtsanwalt, LinzTypische Fälle
Diese sechs Fälle sehen wir am häufigsten. Wenn deiner nicht dabei ist, heißt das nichts, schildere ihn einfach.
Kurz nach der Übergabe geht der Motor kaputt oder verliert Öl. Der Verkäufer sagt, das sei Verschleiß.
Es ruckelt, der Gang geht nicht rein, die Kupplung rutscht. Reparaturen in dieser Größenordnung kosten schnell vierstellig.
Im Inserat stand unfallfrei, die Werkstatt findet nachlackierte Teile oder gerichtete Karosserie.
Der Serviceverlauf oder das Pickerl passt nicht zum Tacho. Das ist nicht nur ein Mangel, sondern kann auch strafbar sein.
Unterboden oder Radläufe sind durch. Beim Pickerl fällt es auf, beim Kauf war davon keine Rede.
Elektronik, Partikelfilter, Klimaanlage, fehlende Papiere. Schildere es einfach, wir sagen dir, wie wir den Fall sehen.
Einer davon klingt nach deinem Fall? Dann schilder ihn, das dauert unter einer Minute.
Fall schildernDie üblichen Sätze
Wahrscheinlich hat dir jemand schon einen Satz gesagt, der sich richtig angehört hat. Hier steht, was das Gesetz dazu sagt.
„Das ist ein Verschleißteil.“
Verschleiß gibt es wirklich. Entscheidend ist, was man bei diesem Alter und dieser Laufleistung erwarten darf. Ein Motorschaden nach acht Wochen fällt nicht selbstverständlich darunter.
„Sie sind ja schon 10.000 Kilometer gefahren.“
Gefahrene Kilometer beenden die Gewährleistung nicht. Es kommt darauf an, ob der Mangel schon bei der Übergabe angelegt war.
„Gekauft wie besichtigt.“
Zwischen Privaten kann so ein Ausschluss wirksam sein. Er deckt aber nur, was du bei der Besichtigung auch sehen konntest, und nie etwas, das dir zugesagt oder arglistig verschwiegen wurde. Beim Händler ist ein Ausschluss gegenüber Verbrauchern unwirksam.
„Dafür haben Sie ja die Garantieversicherung.“
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers, des Herstellers oder eines anderen Garantiegebers. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben bestehen, unabhängig davon, was die Garantie abdeckt.
„Ohne Kaufvertrag können Sie gar nichts machen.“
Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Zahlungsbeleg, Zulassung, das Inserat und der Nachrichtenverlauf sind ebenfalls Beweismittel.
Deine Möglichkeiten
Das Gesetz sieht zwei Stufen vor. Auf jeder Stufe hast du die Wahl, nicht der Verkäufer.
Der Verkäufer repariert auf seine Kosten. Das ist der häufigste Weg und meist der schnellste.
Du bekommst ein mangelfreies Fahrzeug. Bei einem Gebrauchtwagen ist das meist nicht möglich, weil du genau dieses Auto gekauft hast.
Du behältst das Auto und bekommst einen Teil des Kaufpreises zurück.
Auto zurück, Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer wird ein Benutzungsentgelt abgezogen.
Auf Stufe zwei kommst du, wenn der Verkäufer die Reparatur verweigert, sie nicht in angemessener Frist erledigt oder der Mangel so schwer ist, dass es sofort gerechtfertigt ist. Bei einem nur geringfügigen Mangel gibt es keine Rückabwicklung, und dass er geringfügig ist, muss der Verkäufer beweisen.
Kosten
Die Erstprüfung ist kostenlos. Du schilderst deinen Fall, wir schauen ihn uns an und sagen dir, ob sich etwas machen lässt. Dafür verlangen wir nichts, und du gehst damit nichts ein.
Rechtsschutzversicherung: Viele Kfz-Rechtsschutzverträge decken Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag mit ab. Ob deiner dazugehört, klären wir für dich mit der Versicherung. Schick uns dafür einfach deine Polizzennummer und den Namen deiner Versicherung, die Deckungsanfrage übernehmen wir.
Ohne Absprache passiert nichts. Bevor Kosten entstehen, sagen wir dir, was ein Schritt kostet und was er bringen kann. Du entscheidest.
Wenn das für dich passt: drei Fragen, unter einer Minute, kostenlos.
Fall schildernFristen
Ab Übergabe, nicht ab Vertragsdatum. Danach läuft noch eine Verjährungsfrist von drei Monaten.
Hast du beim Händler gekauft, wird im ersten Jahr vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe da war. Beim Kauf von privat gilt diese Vermutung sechs Monate. Danach musst du es beweisen.
Schadenersatz verjährt erst drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Irrtumsanfechtung hat drei Jahre ab Vertragsabschluss. Wurdest du bewusst getäuscht, etwa über einen Unfallschaden oder den Kilometerstand, gilt diese Frist nicht und die Anfechtung bleibt deutlich länger möglich.
Ehrlich gesagt
Nicht immer. Sinnvoll wird ein Anwalt, wenn es um viel Geld geht, wenn der Verkäufer schon abgelehnt hat, wenn eine Frist läuft oder wenn du nicht selbst mit dem Händler verhandeln willst. Dann brauchst du jemanden, der für dich auftritt und der im Fall des Falles auch vor Gericht geht.
Geht es dir dagegen um eine reine Erstauskunft, beraten auch Automobilklubs und Interessenvertretungen ihre Mitglieder.
Beim Kilometerstand hilft ein Blick in die Pickerl-Gutachten, dort sind die erfassten Stände hinterlegt. Schildere uns deinen Fall, dann sehen wir uns das an.
Was du dabei nicht verlierst: Wenn wir uns deinen Fall ansehen und zu dem Schluss kommen, dass sich der Aufwand für dich nicht lohnt, sagen wir dir das. Fall schildern
Fragen
Die erste Prüfung ist für dich kostenlos. Du gehst damit nichts ein, es entsteht keine Zahlungsverpflichtung. Erst wenn wir gemeinsam entscheiden, dass wir den Fall übernehmen, sprechen wir über Kosten.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir. Was am Wochenende hereinkommt, beantworten wir am Montag.
Ja. Die Gewährleistung gilt auch zwischen Privatpersonen. Ein Ausschluss wie „gekauft wie besichtigt“ kann dort wirksam sein, deckt aber nur das, was du bei der Besichtigung sehen konntest, und nie etwas, das dir zugesagt oder arglistig verschwiegen wurde.
Die Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Übergabe, danach noch drei Monate Verjährung. Ob du zu lange gewartet hast, hängt nicht vom Gefühl des Händlers ab, sondern von diesen Fristen und davon, wann du den Mangel entdeckt hast.
Bei jeder Begutachtung nach Paragraf 57a KFG, also beim Pickerl, wird der Kilometerstand erfasst und gespeichert. Diese Gutachten kann jeder selbst abrufen: über portal.kfzgutachten.at, mit Erstzulassungsdatum und Kennzeichen oder Fahrgestellnummer. Ein Gutachten kostet 0,99 Euro netto.
Wichtig: Ein solcher Auszug ist noch kein Beweis, sondern ein Anfangsverdacht. Wenn die Kilometerstände nicht zusammenpassen, ist das aber der Ausgangspunkt, an dem wir ansetzen.
Das ist kein Ausschlussgrund. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Zahlungsbeleg, Zulassungsschein, das Inserat und der Nachrichtenverlauf mit dem Verkäufer sind ebenfalls Beweismittel.
Ein großer Teil der Fälle wird außergerichtlich geklärt. Ob und wann ein Verfahren sinnvoll ist, besprechen wir vorher mit dir. Entschieden wird nichts ohne dich.
Gut, dann prüfen wir als Erstes, ob sie den Fall deckt. Viele Kfz-Rechtsschutzverträge tun das. Schick uns deine Polizzennummer und den Namen deiner Versicherung, die Deckungsanfrage stellen wir für dich. Du erfährst dann vorab, ob deine Versicherung die Kosten übernimmt.
Sechs Fragen, meistens nur Antippen. Wir sehen ihn uns an und melden uns.